Das Jahr 2026 bringt neue Spielregeln für Unternehmen – ob im Handwerk, Handel, der Industrie oder in den Heilberufen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt, die Minijob-Grenze wird angepasst, und digitale Prozesse setzen sich weiter durch. Wer Waren importiert oder im Gesundheitsbereich tätig ist, muss zusätzliche Vorgaben beachten. Dieser Überblick zeigt, was sich konkret ändert – im Arbeitsrecht, im Steuerumfeld, bei bürokratischen Vorgaben und branchenspezifischen Pflichten.
Mindestlohn und Minijobs: Was bedeutet das für Sie?
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Was zur sozialen Sicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gedacht ist, kann für den anderen dramatische Kostensteigerungen nach sich ziehen, vor allem in personalintensiven Bereichen wie Gastronomie, Einzelhandel, Handwerk oder im Dienstleistungssektor. Zumindest in der Gastronomie und im Lebensmittelhandwerk könnte hier jedoch die Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen von 19 % auf 7 % etwas Linderung schaffen.
Mit der Lohnanpassung verändert sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs: Sie wird voraussichtlich auf etwa 603 Euro im Monat angehoben – eine automatische Folge der Mindestlohnkopplung. Das bedeutet: Wer seine Aushilfen bisher knapp unter der bisherigen Grenze beschäftigt hat, muss nun Stundenumfang und Verträge neu kalkulieren. Wird die Grenze überschritten, muss die Tätigkeit als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingestuft werden.
Was Sie jetzt tun können:
- Prüfen Sie bestehende Minijob-Verträge auf Stunden- und Vergütungsstruktur.
- Klären Sie, ob eine Umstellung auf Minijob oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sinnvoll ist.
- Planen Sie Lohnkosten für 2026 frühzeitig ein – auch in Ihrer Preiskalkulation.
Besonders kleinere Betriebe sind gut beraten, rechtzeitig das Gespräch mit ihrer Steuerberatung oder ihrem Lohnbüro zu suchen. Denn was wie eine Formalität klingt, kann bei Nachlässigkeit schnell teuer werden – etwa bei Betriebsprüfungen der Rentenversicherung.
Digitalisierung in Heilberufen und Pflege: Erste Pflichtanwendungen ab 2026
Für Praxen, Therapeutinnen und Therapeuten und Pflegeeinrichtungen wird 2026 zum digitalen Prüfstein. Bereits seit Oktober 2025 sind Vertragsärzte verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) aktiv zu befüllen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss ab 2026 mit Honorarkürzungen rechnen.
Damit verbunden ist die Notwendigkeit, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden – inklusive elektronischem Heilberufsausweis (eHBA), Konnektor und zertifiziertem Kartenlesegerät. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen eHBA der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen nicht mehr eingesetzt werden, da diese nur den Verschlüsselungsalgorithmus RSA 2048‐Bit verwenden.
Ab dem 01.01.2026 müssen sich auch die Gesundheitshandwerke wie Augenoptiker, Hörakustiker, Zahn- oder Orthopädietechniker digital ausweisen können. Den dafür nötigen „Elektronischen Berufsausweis“ (eBA) können Gesundheitshandwerker bei ihrer Handwerkskammer beantragen.
Auch Pflegeeinrichtungen müssen sich auf digitale Dokumentationspflichten einstellen: Das neue „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (kurz: „Pflegekompetenzgesetz“), das voraussichtlich 2026 schrittweise in Kraft tritt, erweitert nicht nur die Verantwortung von Pflegefachkräften, sondern fordert auch digital gestützte Prozesse.
Was Sie jetzt konkret tun sollten:
- Klären Sie Ihren TI-Status: Sind Sie bereits angebunden? Falls nicht, prüfen Sie Anbieter, Fördermöglichkeiten und Fristen.
- Beantragen Sie den eHBA über Ihre zuständige Kammer oder das Gesundheitsportal Ihrer Berufsgruppe.
- Installieren Sie die notwendigen Komponenten – Kartenlesegerät, Konnektor, Praxissoftware-Update.
- Schulen Sie Ihr Team im Umgang mit der ePA und neuen digitalen Arbeitsabläufen.
- Planen Sie Umsetzung und Kosten realistisch – die TI-Einführung braucht Vorlauf und technische Begleitung.
Wer 2026 nicht digital vorbereitet ist, riskiert nicht nur Sanktionen, sondern auch einen Wettbewerbsnachteil – insbesondere im stark regulierten Gesundheits- und Pflegebereich. Frühzeitiges Handeln schützt vor Druck im letzten Moment.
Industrieunternehmen: Nachhaltigkeit, Importregeln und Zollpflichten
2026 bringt für die Industrie wichtige Weichenstellungen. Besonders relevant ist die vollständige Einführung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in der EU. Unternehmen, die emissionsintensive Grundstoffe wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom oder Wasserstoff aus Drittstaaten importieren, müssen ab 1. Januar 2026 CO₂-Zertifikate erwerben und jährlich Emissionsberichte einreichen. Das Ziel: Produkte aus dem Ausland sollen keine Wettbewerbsvorteile gegenüber klimakonform hergestellten EU-Erzeugnissen erhalten.
Gute Nachricht für kleinere Betriebe: Die CBAM-Regelungen wurden im Rahmen des Omnibus-Pakets I deutlich entschärft. Für Importe bis 50 Tonnen pro Jahr entfällt künftig die Berichtspflicht – damit sind rund 90 % der bisher betroffenen Unternehmen ab 2026 von den Pflichten ausgenommen. Zudem wurden für größere Importeure Verfahren wie die Zulassung, Emissionsberechnung und Verifizierung vereinfacht.
Auch zollseitig ergeben sich Vorteile: Die zentrale Zollabwicklung in der EU („Centralised Clearance“) wird zum Standard. Unternehmen können ihre Einfuhren künftig gebündelt über eine zentrale Stelle abwickeln – das reduziert Aufwand und schafft Transparenz.
Was Sie jetzt konkret tun sollten:
- Prüfen Sie, ob Ihre Importe unter die CBAM-Regeln fallen – besonders bei Vorprodukten aus Drittstaaten.
- Liegen Ihre Importe unter 50 Tonnen jährlich? Dann entfällt die Berichtspflicht – das kann Aufwand sparen.
- Entscheiden Sie, ob Sie Emissionen selbst berechnen oder mit Standardwerten arbeiten – je nach Aufwand und Genauigkeit.
- Machen Sie sich mit der zentralen Zollabwicklung vertraut – Ihre IHK oder eine Zollberaterin oder ein Zollberater kann unterstützen.
Auch hier gilt wieder wie seit einigen Jahren: Analysieren Sie Ihre Lieferketten. Aber, wer weiß: Vielleicht führt das 2026 ja zu Ihrem eigenen Vorteil!
Bürokratieabbau: Mehr digitale Flexibilität dank BEG IV
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) will die Bundesregierung Unternehmen spürbar entlasten – vor allem durch mehr digitale Gestaltungsmöglichkeiten im Geschäftsalltag. Das Gesetz wurde im Oktober 2024 beschlossen und tritt stufenweise in Kraft. Die meisten Aspekte mussten schon 2025 umgesetzt werden – aber einige, für Unternehmen besonders relevante Regelungen gelten verbindlich ab dem 1. Januar 2026.
Was konkret dahinter steckt: Schriftformerfordernisse, etwa für gewerbliche Mietverträge, Arbeitsbedingungen oder Verwaltungsdokumente, werden durch die Textform ersetzt. Bei diesen Verträgen reicht es künftig aus, sie beispielsweise per E-Mail oder als PDF mit klarer Zuordnung abzuschließen, Papier und Unterschrift sind dann nicht mehr zwingend. Auch die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird zur Regel.
Auch die Kommunikation mit dem Finanzamt wird digitaler: Steuerbescheide können ab 2026 elektronisch übermittelt werden, ohne dass eine gesonderte Zustimmung des Unternehmens erforderlich ist. Für diejenigen, die das wünschen, bleibt die Papierform weiterhin möglich: Steuerpflichtige können der digitalen Form widersprechen (formlos, ohne Begründung). Übrigens: ein elektronisch bereitgestellter Bescheid gilt am 4. Tag nach Bereitstellung als bekanntgegeben.
Für Unternehmer bedeutet das: Weniger Papierkram, mehr digitale Freiheit – vorausgesetzt, die internen Prozesse sind darauf vorbereitet. Wer seine Abläufe frühzeitig prüft und anpasst, kann die Chancen des Bürokratieabbaus optimal nutzen.
Gut vorbereitet ins neue Jahr – mit einem starken Partner an Ihrer Seite
Die Veränderungen im Jahr 2026 sind vielschichtig – manche bringen Aufwand, andere echte Chancen. Klar ist: Wer rechtzeitig handelt, verschafft sich Spielräume, minimiert Risiken und bleibt wettbewerbsfähig.
Die Volksbank in Südwestfalen begleitet Sie dabei – mit Erfahrung, regionaler Nähe und dem Verständnis für Ihre unternehmerischen Herausforderungen. Ob Investitionen, Förderung oder Liquiditätsplanung: Gemeinsam finden wir pragmatische Lösungen, die zu Ihrem Unternehmen passen.


