Aufgrund der Lieferengpässe durch die Corona-Pandemie und den hohen Energiepreisen durch den Krieg in der Ukraine, blicken deutsche Unternehmen wenig optimistisch in die Zukunft. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) haben Sorge, ob die von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakete wirklich greifen und wie sich die Energiepreise, und damit ihre Produktionskosten, weiter entwickeln. Wir geben einen Überblick über die aktuelle Lage in der Wirtschaft, den Lösungsansätzen der Politik und was vor allem KMUs in dieser Krise tun beziehungsweise beantragen können, wenn gar nichts mehr geht.
Wie sind die gestiegenen Energiepreise entstanden?
Als einer der Hauptgründe, warum die Preise für Strom und Gas hierzulande so stark steigen, gilt der Krieg in der Ukraine. Mit ihm wurde die Zertifizierung der Pipeline „Nord Stream 2“ gestoppt und damit die Chance auf eine zuverlässige Gaslieferung seitens Russlands in der Zukunft. Die Entstehung der Energiekrise geht aber noch viel weiter zurück: bereits 2021 stiegen die Preise des europäischen CO₂-Emissionshandels, welche vor allem die übliche Strom- und Energieerzeugung durch Kohlekraftwerke verteuerten. Unternehmen sollten dazu angehalten werden, auf erneuerbare, ressourcenschonende Energien umzustellen.
Da die weltweite Nachfrage nach Erdgas aber nicht sank, und Europa im Vergleich zur Konkurrenz über wenig Gasspeicher verfügt, stiegen die Preise des Rohstoffs immer mehr an. Ein Grund ist also auch die viel zu langsame Abkehr der deutschen Wirtschaft vom Kohle- und Atomstrom, sowie eine unzureichende Investition in Alternativen wie beispielsweise Photovoltaikanlagen. So hätte eine frühere Umstellung die Energiekrise und die Abhängigkeit von russischem Gas zumindest teilweise verhindern beziehungsweise eindämmen können.
Wie wirken sich die steigenden Preise auf die Wirtschaft aus?
Bei den Energieversorgern zeigt sich die Energiekrise in Insolvenzen und Kündigungen von Lieferverträgen. Wenn den Unternehmen die alten Lieferverträge seitens ihrer Energieversorger gekündigt werden, sind sie gezwungen, neue, deutlich teurere Verträge abzuschließen, was gerade für kleine und mittelständische Unternehmen eine enorme Belastung darstellen dürfte. Denn durch höhere Energiekosten steigen natürlich auch die Produktionskosten und am Ende auch die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch Unternehmen, die sich noch in günstigen Lieferverträgen befinden, können sich nicht in Sicherheit wiegen, sondern müssen zeitnah mit einer Preiserhöhung rechnen.
Perspektivisch ist die vom europäischen CO₂-Emissionshandel ausgelöste und vom Krieg in der Ukraine verstärkte Kettenreaktion nur schwer aufzuhalten und selbst mit einem Ende des Krieges wohl nicht überstanden. Immerhin: die in der Bevölkerung und in der Wirtschaft vorherrschende Angst eines Ausfalls der Gasversorgung kann für die nächsten Wochen und Monate genommen werden. Momentan ist die Versorgung aller deutschen Gasverbraucher gewährleistet, weil noch ausreichend Gas am Markt vorhanden ist und die europäischen Speicher nicht erschöpft sind.
Was macht die Politik, um der Wirtschaft zu helfen?
Für Unternehmen und Privatpersonen hat die Bundesregierung diverse umfangreiche Entlastungspakete in Höhe von 95 Milliarden Euro beschlossen, sowie einen Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro aufgespannt. Ganze 300 Milliarden Euro muss die Bundesregierung somit in die Hand nehmen, um die steigenden Energiekosten zu dämpfen. Auch eine kurzfristige Liquiditätssicherung ist enthalten und bestehende Liquiditätshilfen werden verlängert.
Die relevanten Entlastungspakete für Unternehmen stellen dabei vor allem die „Gas- und Wärmepreisbremse“ und die „Strompreisbremse“ dar. Beide gelten ab März 2023 und rückwirkend für den Januar und Februar dieses Jahres. Dabei werden die Begünstigten in zwei Gruppen eingeteilt. Kleine und mittelständische Unternehmen gehören zur ersten Gruppe, also zu jenen Unternehmen, die nach dem Standardlastprofilen, kurz dem SLP-Verfahren, abrechnen und unter dem Jahresverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunde Erdgas und unter 30.000 Kilowattstunde Strom liegen.
Den KMUs werden bei der „Gas- und Wärmepreisbremse“ ein preisreduziertes Kontingent von 80 Prozent des zugrunde gelegten Jahresverbrauchs aus der Abschlagszahlung vom September 2022 zur Verfügung gestellt. Heißt: 12 Cent pro Kilowattstunde Erdgas und 9,5 Cent pro Kilowattstunde Wärme. Bei der „Strompreisbremse“ erhalten KMUs 40 Cent pro Kilowattstunde (Endkundenpreis).
Was können KMUs noch unternehmen?
Auch für den Fall, dass die beiden Entlastungspakete nicht helfen, hat die Bundesregierung vorgesorgt. KMUs, die trotz der „Gas- und Wärmepreisbremse“ und der „Strompreisbremse“ kaum über die Runden kommen, erhalten zusätzliche staatliche Unterstützung in Form von Härtefallhilfen. Um das zu stemmen, bekommen die Bundesländer einen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Die komplette Antragstellung und Abwicklung von Härtefallhilfen für KMUs soll dann ebenfalls komplett über die Länder erfolgen. Die Volksbank in Südwestfalen berät und unterstützt Sie. Nehmen Sie bei Bedarf gerne Kontakt auf.

