Anpassung der Kleinunternehmerregelung
Zum Jahreswechsel 2025 gibt es zwei wichtige Änderungen in der Kleinunternehmerregelung. Bisher galt, dass Unternehmen die Kleinunternehmerregelung nutzen konnten, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht überstieg. Ab dem 01.01.2025 werden diese Grenzen angehoben: Der Umsatz im Vorjahr darf nun bis zu 25.000 Euro betragen, während die Grenze im laufenden Jahr auf 100.000 Euro steigt. Dies bietet mehr Flexibilität für wachsende Unternehmen.
Eine weitere Neuerung betrifft die Internationalisierung der Regelung. Bisher war sie nur auf Unternehmen mit Sitz in Deutschland beschränkt. Ab 2025 können auch Unternehmen aus anderen EU-Ländern, die in Deutschland tätig sind, diese Regelung nutzen und umgekehrt. Das bedeutet, dass deutsche Unternehmer die Kleinunternehmerregelungen anderer EU-Länder anwenden können, sofern sie die Umsatzgrenzen von 100.000 Euro in dem jeweiligen Land nicht überschreiten. Dies bringt jedoch zusätzliche Meldepflichten und organisatorische Anforderungen mit sich, wie etwa die Meldung der Umsätze an das Bundeszentralamt für Steuern. Wer das nicht wünscht, kann weiterhin auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und sich regulär besteuern lassen.