Sie haben sich dafür entschieden, ein Unternehmen zu gründen und bieten für die Region Südwestfalen ein einzigartiges Produkt oder eine einzigartige Dienstleistung an? Dann haben Sie schon die Grundsteine für Ihren Erfolg in unserer Industrieregion gelegt. Doch Vorsicht: Wer als Jungunternehmerin oder Jungunternehmer in das Geschäft einsteigt, bekommt es auch mit einigen Risiken zu tun. So können individuelle Fehler, Brand- und Wasserschäden sowie juristische Auseinandersetzungen die Erfüllung Ihres Traums vom eigenen Geschäft schnell madig machen. Für Unternehmensgründerinnen und -gründer gibt es deswegen spezielle Versicherungen, die Sie haben oder zumindest in Erwägung ziehen sollten. Wir zeigen Ihnen, welche das sind.
Das Wichtigste zuerst – Ihre Krankenversicherung
Grundsätzlich sollten Sie sich als Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer darüber im Klaren sein, dass die Krankenversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung am wichtigsten für Sie sind und damit auch als erstes abzuschließen sind. Während die gesetzliche oder die private Krankenversicherung dafür sorgt, dass Sie die notwendige medizinische Versorgung erhalten, sorgt die Berufsunfähigkeitsversicherung dafür, dass Sie ihr Gehalt trotz längeren Ausfällen, wie zum Beispiel nach einem Unfall oder einer längeren Krankheit, weiter erhalten und Sie so Ihr Lebensunterhalt weiter bestreiten können.
Bei der Krankenversicherung ergibt sich nochmal die Besonderheit, dass sich die Private vor allem für Selbstständige lohnt. Vor allem dann, wenn Sie bei Ihrer Unternehmensgründung noch sehr jung sind. Denn tatsächlich werden private Krankenversicherungen günstiger, je jünger Sie sind und je weniger vorige sowie nennenswerten Krankheiten Sie aufweisen. Die Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen wollen und die damit verbundenen Kosten sind hier individuell anpassbar und ermöglichen Ihnen als Selbständige oder Selbstständiger eine hohe Flexibilität. Ab einem gewissen monatlichen Einkommensbetrag (Stand 2023: 4.000 Euro ) ist der monatliche Beitrag für die private Krankenversicherung günstiger. Allerdings ist hier ein Kostenvergleich nötig, insbesondere dann, wenn Sie selbstständig sind und Kinder versichern müssen.
Ein weiterer Vorteil, wenn Sie selbstständig sind: Von dieser Position heraus können Sie immer in die private Krankenversicherung wechseln, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen benötigen ein Mindesteinkommen. Letztere sind automatisch durch ihre Anstellung in Ihrem Unternehmen gesetzlich krankenversichert. Die Volksbank in Südwestfalen berät Sie gerne, welche Krankenversicherung besser zu Ihnen passt.
Wenn mal etwas kaputt geht oder ein Feuer ausbricht – Setzen Sie auf eine Geschäftsinhaltsversicherung
Abgesehen von der Wahl der richtigen Krankenversicherung ist es immer individuell, welche Versicherung Sie für Ihr Unternehmen wirklich brauchen. Eine Geschäftsinhaltsversicherung aber sollten Sie auf jeden Fall in Betracht ziehen. Denn: Feuer, Sturm, Wasserschäden und Einbrüche sind Vorfälle, die Sie bei aller Vorsicht nicht verhindern können und die Ihre Existenz erheblich gefährden können. Die Geschäftsinhaltsversicherung sorgt dafür, dass Ihnen alle dadurch entstandenen Schäden zum Neuwert ersetzt werden können. Dazu zählen neben Schäden, die durch Einbruchdiebstähle entstanden sind, übrigens auch infolgedessen aufgetretene Vandalismusschäden.
Und: Ergänzen Sie die Geschäftsinhaltsversicherung zusätzlich mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung, bleiben Sie nicht auf den Ausfallkosten sitzen. Gemeint sind diejenigen Kosten, die entstehen, wenn Sie und Ihre Angestellten zum Beispiel nach einem Wasser- oder Brandschaden nicht weiter im Betrieb arbeiten können und so die Arbeit für einen gewissen Zeitraum stillsteht.
Auch zur Geschäftsinhaltsversicherung und der Betriebsunterbrechungsversicherung berät Sie die Volksbank in Südwestfalen gerne.
Wenn Kundinnen und Kunden mal ungemütlich werden – Haftpflichtversicherungen und Rechtsschutzversicherungen
Auch in den besten Betrieben kommt es hin und wieder vor: Sie oder Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen einen Fehler, der entweder Ihnen selbst oder den betroffenen Kundinnen und Kunden einen enormen Schaden verursachen würde – wie gut, dass es in solchen Fällen die Berufshaftpflichtversicherung gibt. Sie kommt genau dann zum Einsatz und deckelt Haftungsansprüche, die Kundinnen und Kunden, aber auch andere von der Ungeschicktheit Betroffene an Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen. Denn Unternehmen haften genauso wie Privatpersonen für die Leistungen, Produkte oder eben Schäden, die es verursacht und nicht selten handelt es sich dabei um Schäden in großer Höhe . Viele Berufsgruppen müssen die Betriebshaftpflicht deswegen sogar abschließen und können sich nicht frei dafür oder dagegen entscheiden. Dazu zählen zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder Steuerberaterinnen und Steuerberater.
Bei Vermögensschäden gibt es die Besonderheit, dass hier teilweise eine separate Vermögensschadenshaftpflichtversicherung angeboten wird, die Vermögensschäden bei Kundinnen und Kunden durch Fehler Ihres Unternehmens abdeckt. Besonders sinnvoll könnte Sie bei den eben genannten Steuerberaterinnen und Steuerberatern sein oder bei Anwältinnen und Anwälten. In der Regel sind in den Mindestdeckungen einer Betriebshaftpflicht aber Vermögensschäden in Höhe von 100.000 Euro bereits enthalten.
Und wenn alle Stricke reißen und Sie sich mit den Betroffenen gar nicht einig werden, hilft nur noch der Gang zum Gericht. Dann haben Sie im besten Fall eine Firmenrechtsschutzversicherung, die bei juristischen Auseinandersetzungen für Gerichtskosten und der Stellung einer Anwältin oder eines Anwalts aufkommt.

