Die umfassende Krankenhausreform in Deutschland betrifft längst nicht nur Krankenhäuser selbst, sondern hält auch für Heilberufe und lokalen Unternehmen in Südwestfalen Änderungen bereit. Durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG, Oktober 2024), und das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG, Oktober 2025), soll die stationäre Versorgung neu strukturiert und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitssystem gestärkt werden. Auch wenn viele Neuerungen in der Praxis sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für ihre Anbieter unklar sind und sich die Reform zahlreicher Kritik stellen muss, könnten sich hier für niedergelassene Heilberuflerinnen und Heilberufler Chancen ergeben:
Sektorenübergreifende Versorgung: Was bedeutet das?
Ein zentrales Ziel der Reform ist es, die Versorgung „sektorenübergreifend“ zu denken – also stationäre, ambulante und pflegerische Leistungen eng zu vernetzen. Dazu sollen künftig Einrichtungen entstehen, die Leistungen nicht nur im Krankenhaus, sondern auch ambulant und in der Pflege zusammen anbieten. Dies soll die Qualität der Versorgung verbessern und zugleich die wohnortnahe Betreuung stärken.
Für Heilberufe wie Ärztinnen und Ärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Pflegedienste oder andere therapeutische Berufe bedeutet das: Sie können sich stärker in integrierte Versorgungsstrukturen einbringen – etwa durch Kooperationen mit Krankenhäusern oder durch gemeinsame Versorgungszentren vor Ort.
Praktische Kooperationsmöglichkeiten vor Ort
1. Integrierte Versorgungszentren und medizinische Netzwerke
Neue Versorgungseinrichtungen bieten Raum, um verschiedene Gesundheitsdienstleistungen unter einem organisatorischen Dach zu bündeln. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Praxisnetzwerke können so beispielsweise direkt in sektorenübergreifende Strukturen eingebunden werden – mit klareren Koordinationsprozessen und Qualitätsvorgaben zwischen ambulant und stationär.
2. Entlassmanagement und ambulante Pflege
Nach einem Krankenhausaufenthalt ist eine nahtlose Anschlussversorgung entscheidend für den Behandlungserfolg. Pflegedienste und therapeutische Betriebe können hierbei Partnerschaften mit Krankenhäusern eingehen: Von der gemeinsamen Entlassplanung über Therapiekoordination bis zur häuslichen Nachsorge. Solche Übergangsprozesse sollen durch sektorenübergreifende Strukturen explizit gefördert werden.
3. Digitalisierung als Bindeglied
Für eine effektive Zusammenarbeit sind gemeinsame digitale Lösungen essenziell: Elektronische Patientendaten, abgestimmte Terminplanung oder digitale Kommunikationsplattformen zwischen Kliniken, Praxen und Pflegediensten werden zur Voraussetzung guter Zusammenarbeit.
So können Sie von der Klinikreform profitieren
Diese kooperativen Versorgungsmodelle sollen laut Gesetz vor allem die Qualität der regionalen Gesundheitsversorgung sichern. In ihnen kann aber auch Potential für regionale Unternehmen im Gesundheitswesen liegen:
- Ärztinnen und Ärzte, Therapiepraxen und Pflegedienste können ihre Leistungen in neuen Versorgungsnetzwerken anbieten.
- Niedergelassene Anbieterinnen und Anbieter könnten profitieren, wenn bislang stationär erbrachte Leistungen in den ambulanten Bereich verlagert werden.
- Anbieterinnen und Anbieter aus Training, Fortbildung oder übergreifenden Services können sich als Partnerinnen und Partner in interprofessionellen Versorgungsteams positionieren.
Im sich wandelnden Gesundheitswesen stets an Ihrer Seite
Die Krankenhausreform sieht einen radikalen Umbau der regionalen Gesundheitsversorgung vor. Vor allem Heilberufe vor Ort können sich aktiv in vernetzte Versorgungsstrukturen einbringen. Aber auch beratende Anbieterinnen und Anbieter, die Transformationsprozesse fachspezifisch begleiten, könnten in der Umstellungsphase profitieren. Was das KHVVG in der Praxis wirklich bedeutet, wird sich leider erst in den nächsten Jahren zeigen. In dieser Zeit können Sie sich jedoch in Ihren Vorhaben in Sachen Investition oder in Bezug auf einschlägige Fördermittel gerne an Ihre Beraterinnen und Berater der Volksbank in Südwestfalen wenden.


