Arztpraxen werden digital – je früher, desto besser! Elektronische Angebote und Tools machen nämlich nicht nur den Arbeitsalltag der Ärztinnen und Ärzte sowie Sprechstundenhilfen leichter, sie sorgen auch für eine reibungslosere und schnellere Behandlung der Patientinnen und Patienten. Wir stellen ein paar dieser nützlichen Tools vor.
Eine Befragung von Deutschlands Arztpraxen deckt auf
Wer könnte besser Auskunft darüber geben, welche digitalen Tools sich für Arztpraxen lohnen als die Ärztinnen und Ärzte selbst? Eine repräsentative Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (kurz: KBV), der „Praxisbarometer Digitalisierung“, hat Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dazu nach ihrer Meinung gefragt. Hier ein paar der digitalen Tools, denen dabei eine besondere Bedeutung beigemessen wurden:
Der eArztbrief: Einen großen Nutzen kann im digitalen Arztbrief gesehen werden. Klar, so ist doch der elektronische Arztbrief deutlich schneller bei der Empfängerin oder beim Empfänger. Außerdem ist das Verfahren auch noch deutlich sicherer. Ein weiteres Plus ist, dass nicht nur gängig aufgenommene Informationen über Krankheitsverläufe und Therapien geschickt werden können, sondern bei Bedarf auch Videomaterial.
Der eMedikationsplan: Bei diesem digitalen Tool geht es vor allem darum, Patientinnen und Patienten bei der Medikamenteneinnahme zu unterstützen. Gerade bei älteren oder chronisch-kranken Personen, die häufig mehrere Medikamente zu verschiedenen Zeiten einnehmen müssen, kann dieses Tool eine große Hilfe sein, um nicht den Überblick zu verlieren.
Der digitale Notfalldatensatz: Ein lebensrettendes Tool für Patientinnen und Patienten ist der digitale Notfalldatensatz, der direkt auf der Gesundheitskarte gespeichert werden kann. Er beinhaltet alle, für den Ernstfall, nötigen Informationen, die die Ärztin oder der Arzt zum Beispiel dann benötigen, wenn eine Notoperation durchgeführt werden muss. Auf dem Notfalldatensatz sind dann alle Informationen sichtbar, die ungünstige Krankheitsverläufe verursachen könnten. Zum Beispiel könnten das Allergien, einzunehmende Medikamente oder chronische Erkrankungen sein.
eRezept und eAU: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird nun digital an die Krankenkassen versendet. Das eRezept soll die Medikamentenbeschaffung via App erleichtern. Hier bekommt die Patientin oder der Patient den Rezeptcode nach der Verschreibung direkt auf die App geschickt bzw. wird das Rezept auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt. Im Praxisbarometer der KBV wurde jedoch deutlich, dass dieses noch selten von Patientinnen und Patienten genutzt wird.
Praktische Pässe immer griffbereit
Auch etabliert haben sich immer mehr Pässe für die Patientinnen und Patienten, die sie bei Bedarf einfach nur ganz bequem aus der Tasche ziehen können oder in der bisher noch freiwilligen elektronischen Patientenakte (kurz: ePA) hinterlegen können. Dazu zählen der elektronische Mutter- und Impfpass.
Elektronischer Mutterpass: Seit 2022 können Mütter den elektronischen Mutterpass nutzen. Auf ihm sind für Behandelnde alle notwendigen Befunde und Informationen über die Schwangerschaft und ihren Verlauf eingespeichert. Der elektronische Mutterpass ist Teil der elektronischen Patientenakte.
Elektronische Impfpässe: Der Gamechanger aus der Pandemie kann als eine sehr positive Entwicklung angesehen werden. Einfach und schnell können so bisherige Impfungen vorgezeigt und an anstehende Impfungen beziehungsweise den auslaufenden Impfschutz erinnert werden. Meist wird dieses Tool den Patientinnen und Patienten sogar direkt von der entsprechenden App der jeweiligen Krankenkasse angeboten.
Digitalisierung ist immer eine große Herausforderung für den Datenschutz
Die elektronische Patientenakte wurde eben schon angesprochen. Sie zeigt, wie kaum etwas anderes, das mit der Digitalisierung aber immer einhergehende Problem. Denn wo vieles digitalisiert wird, müssen Daten erfasst werden: Sensible Daten von Patientinnen und Patienten, die bei einem Hackerangriff auch mal schnell in falsche Hände geraten können.
Auch deshalb haben viele Menschen Sorge, wenn die elektronische Patientenakte ab 2025 Pflicht wird. Zwar ist sie gerade hinsichtlich des angesprochenen elektronischen Mutterpasses eine große Hilfe. Dennoch, so hört man es die Kritikerinnen und Kritiker immer wieder sagen, wird die Patientin oder der Patient „gläsern“. Aber Pflicht heißt hier: Das Anlegen der elektronischen Patientenakte wird dann vollzogen, wenn nicht vorher vom Krankenversicherten widersprochen wird. Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten selbst darüber, wie sie widersprechen können.